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Privatpatienten

Auch als Privatversicherte/r können Sie einen Rehaantrag stellen.

Eine notwendige Anschlussheilbehandlung kann nach einem Krankenhausaufenthalt über Ihren Arzt und den Sozialen Dienst eingeleitet werden.

Eine Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) kann unabhängig vom Krankenhaus auch durch Ihren Facharzt ausgestellt werden (z.B. bei chronischen Beschwerden).

Reichen Sie unseren Kostenvoranschlag zur EAP bei Ihrer Versicherung ein um vor Reha-Antritt die Kostenübernahme zu sichern.

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