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Vorgaben für Schnellteststellen ab 30. Juni 2022

Folgende Bestimmungen gelten jetzt für Testpersonen:

Kostenlose Bürgertests bei Symptomfreiheit für…

  • Kinder bis 5 Jahre
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
  • Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel
  • Studienteilnehmer/-innen an klinischen Studien von Coronavirus-Impfstoffen
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
  • Besucher/-innen, Behandelte oder Bewohner/-innen im Krankenhaus oder Pflegeheim
  • Pflegende Angehörige
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

Tests kosten 3 Euro…

  • vor dem Besuch einer Veranstaltung in Innenräumen
  • beim Besuch von älteren Menschen (ab 60 Jahren) oder Vorerkrankten
  • mit Warnung in der Corona-Warn-App („rote Kachel“).

Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten zum Arzt gehen und sich dort testen lassen.

 

Nachweispflicht

Es ist ein Nachweis zu erbringen, dass o. g. Kriterien erfüllt sind. Hierfür reicht laut Bayerischen Staatsministerium eine Selbstauskunft. Diese kann unter

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2022/07/musterformular-by.pdf

heruntergeladen werden und kann schon vorab ausgefüllt werden. Dies verringert Ihre Wartezeit! Ebenfalls steht eine Bestätigung für Besucher einer Pflegeeinrichtung als Download auf o. g. Internetseite zur Verfügung.

Sollte keine der o. g. Kriterien erfüllt sein, muss der Test komplett selbst bezahlt werden, dies bieten wir jedoch nicht an. Sollte dies der Fall sein, verweisen wir Sie auf Ihren Hausarzt oder die Stadtapotheke Rewitzer in Furth im Wald.

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